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Fehlende Namensnennung kein Begründungshindernis bei Eigenbedarfskündigung

25. Juni 2014 | Rechtsnachrichten

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs muss der Vermieter die Person, zu deren Gunsten er den Eigenbedarf geltend macht, nicht zwingend namentlich bezeichnen. Es reicht vielmehr aus, wenn die betreffende Person identifizierbar ist. Das geht aus einem Urteil des BGH...

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