Warum sollte man überhaupt testieren ?
Ein Testament zu verfassen ist kein Muss – jedoch in vielen Fällen sinnvoll. Jedem ist selbst überlassen, ein Testament zu
verfassen oder es zu lassen. Gibt es bei einem Todesfall kein Testament, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Entspricht diese jedoch nicht dem eigentlichen Willen des Erblassers, sollte dieser vor seinem Tod ein Testament aufsetzen, um sicherzustellen, dass der Nachlass auch an die richtigen und geliebten Personen fällt.
Auch wenn ein Teil des Vermögens zum Beispiel an eine Stiftung oder an eine Universität gehen soll, kann dies im Testament festgelegt werden. Insbesondere wenn die Vermögensverhältnisse eher kompliziert sind, ist ein Testament oft sinnvoll und vereinfacht den Hinterbliebenen den Umgang mit dem Nachlass.
Wie kann ich ein Testament verfassen ?
Eigenhändiges Testament
Die wohl bekannteste und klassische Form der Testamentserrichtung ist das eigenhändige und handschriftliche Testament. Dabei ist wichtig, dass Sie Ort und Datum der Errichtung auf das Dokument schreiben. Auch eine Überschrift, wie z.B. „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ sollte zeigen, dass es sich bei dem Dokument um ein Testament handelt. Schließlich muss der Verfasser am Ende als Abschluss des letzten Willens die persönliche Unterschrift setzen. Erst dann ist das Testament rechtsfähig. Wichtig ist insbesondere die Eigenhändigkeit. Diese liegt nur vor, wenn Sie wirklich selbst mit einem Stift auf einem Papier schreiben – ein am Computer oder an einer Schreibmaschine getipptes und lediglich eigenhändig unterschriebenes Testament ist ungültig. Das Gleiche gilt, wenn jemand anderes als Sie selbst den Text verfasst und Sie lediglich unterschrieben. Grundsätzlich gilt beim Testieren: Formulieren Sie klar und eindeutig und stellen Sie sicher, dass ihr letzter Wille für die Nachwelt eindeutig aus dem Dokument hervorgeht. Wer sich im Hinblick auf das richtige Formulieren unsicher ist, kann einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht um Hilfe bitten.
Notarielles / Öffentliches Testament
Bei dem notariell beurkundeten Testament gibt es – wie meistens Vor- und Nachteile. Positiv daran ist, dass der Notar garantiert, dass das Testament rechtlich einwandfrei und jedenfalls wirksam ist. Außerdem sparen sich Hinterbliebene im Todesfall die Kosten des Ausstellens eines Erbscheins, sodass sie als Erben anerkannt werden. Allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn Sie spätere Änderungen vornehmen wollen. Falls Sie das notariell beurkundete Testament widerrufen wollen, sollten Sie es aus der amtlichen Verwahrung nehmen und selbst vernichten.
Voraussetzungen zum Testieren
Um ein Testament aufzusetzen muss man „testierfähig“ sein. Das bedeutet, die rechtliche Fähigkeit, ein Testament zu verfassen. In Deutschland können bereits Menschen ab einem Alter von 16 Jahren vor dem Notar ein Testament (= sog. öffentliches Testament) errichten. Diese Alterseinschränkung soll sicherstellen, dass sich der Verfasser/ die Verfasserin sich über die mögliche Tragweite der Entscheidung bewusst ist. Ab 18 Jahren darf jeder seinen letzten Willen eigenhändig und ohne Notar verfassen. Die Testierfähigkeit ist dann nicht mehr gegeben, wenn die geistige Urteilsfähigkeit und somit auch die Rechtsfähigkeit (z.B. durch Demenz) von zwei Ärzten festgestellt wurde. Im Nachhinein kann ein Testament angefochten werden, wenn der Testierende zum Zeitpunkt der Errichtung nicht testierfähig war. Nach dem Todesfall ist so etwas jedoch schwer nachzuweisen. Daher empfiehlt es sich, vor der Errichtung eines Testaments neurologisch feststellen zu lassen, dass die Testierfähigkeit noch gegeben ist.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Testament ?
Der Schritt ein Testament zu verfassen, geht immer mit Gedanken einher, die sich mit der Endlichkeit des Lebens und mit dem Tod beschäftigen. Da das vielen Menschen unangenehm oder gar ein Tabu-Thema ist, wird das Errichten eines Testaments oft lange vor sich herschoben. Als Notarin empfehle ich Ihnen jedoch, möglichst früh ein Testament zu errichten, selbst wenn Sie sich noch bester Gesundheit erfreuten. Das Gute an einem handschriftlichen Testament ist nämlich, dass es ganz einfach durch ein neues handschriftliches Testament widerrufen werden kann.
Änderung / Widerruf eines Testaments
Wer bereits ein Testament verfasst har, kann es jederzeit wieder abändern. Die Voraussetzungen dabei sind die selben, wie beim ersten Aufsetzen eines Testaments: Der Verfasser muss testierfähig sein, das Testament eigenhändig errichten, unterschrieben,… Wenn Sie Ihr Testament ändern möchten, sollten Sie nicht Ihr „altes“ Testament verbessern, das Datum ändern und einzelne Passagen streichen, sondern schlichtweg ein neues Dokument errichten und das alte vernichten. Damit können Sie sichergehen, dass Ihr Wille am Ende auch durchgesetzt wird und es nicht zu Missverständnissen kommt.
Aufbewahrungsort für ein Testament
Verbreitet ist die Auffassung, dass man ein Testament in der Schreibtischschublade zu Hause aufbewahrt. Damit überlässt der Erblasser es jedoch mehr oder weniger dem Zufall, ob jemand das Testament findet oder nicht und insbesondere besteht dabei auch die Gefahr, dass sich der Finder dadurch benachteiligt fühlt und es heimlich vernichtet. Die bessere Variante ist, das Testament direkt beim Nachlassgericht zu hinterlegen oder es demjenigen anzuvertrauen der im Todesfall am meisten davon profitiert.
Für weitere Fragen zum Thema Testament steht Ihnen Notarin und Rechtsanwältin Martina Kunze gerne zur Verfügung!
Ich denke der richtige Moment ein Testament aufzusetzen kann so unterschiedlich sein. Für mich war es einige wenige Wochen bevor ich mein erstes Kind bekommen habe. Eine Freundin von mir hat das Testament ihres Vaters angefochten nach dem dieser Verstorben ist. Er war zur Zeit der Überarbeitung Demenz krank und hat daher einiges verändert, an das er sich nicht mehr erinnern konnte. Am Ende hat sie recht bekommen, weil dies auch zum wohle ihres kranken Bruders war.
Ich denke, wenn man sich schon die Mühe macht ein Testament aufzusetzen dann sollte man dieses auch prüfen lassen. Ein Notar kann einen bei rechtlichen Fragen zu Seite stehen und sicherstellen das alles Rechts mäßig verfasst wurde. Schade wäre es ein Testament aufzusetzen und dann ist es nicht gültig, weil etwas fehlt.
Ich wusste nicht, dass ein Testament handgeschrieben sein muss und Testamente die am Computer verfasst wurden ungültig sind. Generell denke ich, das ein Testament auf jeden Fall von einem Notar geprüft werden sollte, um sicher zu sein, das es rechtens ist. Das werde ich auch meiner Großmutter mitteilen, die ein Testament verfassen möchte.
Interessant, dass man auf dem selbst geschriebenem Testament eine Überschrift setzen sollte. Ich habe auch gerade mein erstes handschriftliches Testament verfasst. Ich habe die Überschrift vergessen, aber das hole ich gleich nach, damit man auch erkennt um was für ein Dokument es sich handelt.
Man hört ja immer wieder von Fällen wo ein Testament unzureichend aufgesetzt wurde. Daher informiere ich mich über die richtige Art und Weise. Ich denke, dass es vor allem auf eine präzise Formulierung aller nötigen Aspekte bedarf. Wie Sie anführen, muss man dieses handschriftlich formulieren. Dabei sollte auch auf die Lesbarkeit geachtet werden. Ich denke, dass ich meines nochmal in Reinschrift von meiner Tochter abschreiben werden lasse. Vielen Dank!
Ich bin gerade 60 geworden und fange langsam an, mir Gedanken über meinen letzten Wille zu machen. Ich finde ein eigenhändiges Testament zu verfassen ist der einfachste und effizienteste Weg. Gut zu wissen, dass man auch einen Fachanwalt für Erbrecht nach Hilfe fragen kann.
Ich denke, dass man beim Aufsetzen des Testaments sorgfältig vorgehen sollte. Ich habe hierzu meinen Anwalt für Erbrecht zu Rate gezogen. Wie Sie bereits anführen, kann man das Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Es ist schon sehr praktisch, dass man selber das Testament verfassen kann. Ich kann mir vorstellen, dass man dies so früh wie möglich machen sollte. Was empfehlen Sie zur Lagerung?
Gut zu wissen, dass ein am Computer getipptes und eigenhändig unterschriebenes Testament ungültig ist. Das wusste ich nicht! Ich bin alt geworden und ich mache mir Gedanken über meinen letzten Willen. Daher informiere ich mich über das Thema und bin auf deinen Beitrag gestoßen. Danke!
Was für ein hilfreicher Artikel zum Thema erbrecht! Das ist alles echt gut zu wissen. Die Informationen werde ich mir zu Herzen nehmen für die Zukunft.
Ich möchte gerne ein Testament aufsetzten. Daher danke für die Tipps, was umdingt auf dem Papier stehen muss. Gut zu wissen, dass ein Testament um rechtsfähig zu sein eine Unterschrift und eine Überschrift braucht.
Ich möchte gerne ein Testament aufsetzten. Daher danke für die Tipps, was alles in das Testament geschrieben werden muss. Ich denke auch, dass ich mein Testament vom Notar beglaubigen lassen werde.
Ich hatte nicht darüber gedacht, wie genau alle die Wörter im Testament sein sollen. Das ist aber hilfreich, dass man einfach Hilfe von dem Notar bekommen kann, um zu wissen, wie es geschrieben worden soll. Mein Vater plant für alles und fängt schon an, an das Testament zu denken, also ich möchte mehr zu diesem Thema lernen. Dieser Beitrag war deswegen sehr hilfreich. Vielen Dank.