Bei der Hochzeit über einen Ehevertrag nachzudenken, ist für viele äußerst unromantisch und wird schnell abgelehnt. Wer heiratet denkt schließlich, dass die Ehe für immer hält. Jedoch wird heutzutage etwa jede zweite Ehe nach durchschnittlich 14 Jahren geschieden. Um einen Rosenkrieg nach der Trennung um eine Immobilie, ein Unternehmen, den Unterhalt oder sonstige bislang gemeinsame Sachen zu vermeiden, kann man im Zuge der Eheschließung einen notariell beurkundeten Ehevertrag abschließen, in dem all diese potentiellen Streitfragen im Voraus geklärt werden. Damit können Sie und Ihr Partner eine faire Grundlage schaffen, bei der keiner unverhältnismäßige finanzielle Vor- bzw. Nachteile hat.
Die Zugewinngemeinschaft – ohne Ehevertrag
Falls kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, leben die Eheleute im bürgerlich-rechtlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der auch gesetzlicher Güterstand genannt wird. Hauptmerkmal der Zugewinngemeinschaft ist, dass das während der Ehe erworbene Vermögen der Ehegatten zwar nicht automatisch gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten wird, jedoch im Scheidungsfall ein Ehepartner, der in der Ehe mehr erwirtschaftet hat, einen Zugewinn an den anderen zahlen muss. Ferner unterliegen die Ehepartner im Rahmen der Zugewinngemeinschaft sogenannten Verfügungsbeschränkungen, so dass keiner der beiden allein, sondern nur mit Zustimmung des anderen Ehegattens, über das gesamte Vermögen oder über einzelne Haushaltsgegenstände verfügen kann.
Möglichkeiten eines Ehevertrags
Mit einem Ehevertrag können die Ehepartner den Güterstand der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft wählen. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten zur Modifizierung der Zugewinngemeinschaft. Grundsätzlich gilt beim Erstellen eines Ehevertrags Vertragsfreiheit, jedoch sind die Grenzen der Sittenwidrigkeit zu beachten.
Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen von Mann und Frau sowohl während der Ehe, als auch im Scheidungsfall, getrennt. Die Gütergemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass das gesamte vorhandene Vermögen beider Partner bei Eheschließung gemeinschaftliches Vermögen und damit Eigentum beider Ehegatten wird.
Eine Modifizierung der Zugewinngemeinschaft könnte so aussehen, dass z.B. der Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen wird, jedoch bei Tod eines Ehepartners aufrecht gehalten wird. Damit werden die Vorteile der Gütertrennung mit den erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Vorteilen der Zugewinngemeinschaft verbunden.
Ein Zugewinnausgleich kann aber auch komplett ausgeschlossen werden. Dann wird lediglich die Verfügungsbeschränkung aufrechterhalten.
Sinnvoll ist in vielen Fällen das vertragliche Festhalten des sogenannten Anfangsvermögens, d.h. das Vermögen, welches jeder Ehegatte zu Beginn der Ehe hat und somit in die Ehe einbringt. In vielen Fällen kann es dann auch sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte, wie Immobilien oder Unternehmen, aus dem Zugewinn herauszunehmen, insbesondere dann, wenn die Gegenstände während der Ehe an Wert steigen können.
In vielen Fällen ist es daher nicht unromantisch über einen Ehevertrag im Zuge der Heirat nachzudenken, sondern vielmehr äußerst sinnvoll um bereits eine klare Basis für die gemeinsame Zeit zu schaffen.
In familienrechtlichen Fragen berät Sie gerne Rechtsanwältin Claudia Knöppel.
Wir überlegen einen Ehevertrag beim Notar abzuschließen. Es ist aber wichtig, sich gut zu informieren. Wie Sie schon sagen, ist es nicht unromantisch und sogar sinnvoll.
Da ich eine eigene Firma haben, werden wir uns für einen Ehevertrag entscheiden. Ich kann mir aber vorstellen, dass manche Ehepaare sich nicht für einen Ehevertrag entscheiden. Sie erwähnen auch einige Nachteile die entscheidend sein können.
Eheliches Güterrecht kann auf jeden Fall zu Nachteilen im Fall der Scheidung führen. Die Gütergemeinschaft wäre eine Lösung, wenn ein Paar sich trennt. Der Zugewinnausgleich basiert sich auf subjektiven Meinungen der Partner, darum ist es wichtig die dritte Seite bzw. Anwalt hier einzumischen. Danke für die Information, ich informiere mich noch über gemeinsame Immobilien.
Danke, dass Sie darüber geschrieben haben, wie ein Ehevertrag den Ehepartnern die Wahl zwischen Trennung oder Gütergemeinschaft ermöglicht. Mein Bruder plant, bald zu heiraten, aber er hat noch nicht darüber nachgedacht, welche Vorteile ein Ehevertrag bringen könnte. Ich werde diesen Artikel mit ihm teilen und schlage vor, dass er mit einem Anwalt spricht, um mehr darüber zu erfahren.