Die Scheidungsrate von Ehen in Deutschland ist nicht unerheblich.
Viele Paare wissen bei der Eheschließung überhaupt nicht, welche Konsequenzen im Fall einer Trennung und späteren Scheidung auf sie zukommen. Ein Ehevertrag kann hier Unstimmigkeiten um mögliche Scheidungsfolgen regeln. Denn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt automatisch – wenn nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart wird.
Gütertrennung
Durch Ehevertrag in notarieller Form kann Gütertrennung vereinbart werden. Die Außenwirkung entsteht mit der Eintragung im Güterrechtsregister beim Familiengericht oder eben dann, wenn Dritte von der Vereinbarung Kenntnis erlangt haben. Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Eheleute getrennt, d. h. es bestehen keine Verfügungsbeschränkungen und im Fall der Scheidung erfolgt kein Zugewinnausgleich. Im notariellen Vertrag können zudem Unterhaltsansprüche und Ansprüche auf Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Doch es gibt Einschränkungen.
BGH: Verzichtsklausel im Ehevertrag unbillig
Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag kann nachträglich unwirksam werden. Denn wenn im Rahmen eines Ehevertrags der Verzicht auf Versorgungsausgleich vereinbart wird, so kann dieser Vertrag wohl bei Abschluss wirksam sein. Verläuft allerdings die Ehe anders als bei Abschluss des Ehevertrags geplant, so kann der Ehevertrag wegen Unbilligkeit anzupassen sein. Im entschiedenen Fall war das Kriterium der Ausgleich ehebedingter Nachteile beim Aufbau einer Altersversorgung (BGH, Urteil vom 27.2.2013, Az.: XII ZB 90/11).
Gütergemeinschaft
Die Eheleute können durch Ehevertrag in notarieller Form Gütergemeinschaft vereinbaren. Das beiderseitige Vermögen wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen, sog. Gesamthandsvermögen. Dazu zählt auch das Vermögen, das später hinzuerworben oder das ersetzt wurde. Sofern nicht anders vereinbart, wird das eheliche Gesamtgut gemeinschaftlich verwaltet. Jeder Ehegatte hat daneben noch das sog. Sondergut, das er selbstständig verwaltet. Sondergut kann z. B. ein unpfändbarer Gehaltsanspruch sein. Jeder Ehegatte kann zudem das sog. Vorbehaltsgut begründen. Das können erbrechtliche oder auch unentgeltliche Zuwendungen sein. Die Außenwirkung entsteht auch hier durch Eintragung in das Güterrechtsregister oder durch Kenntnis Dritter. Aufgrund der Vertragsfreiheit können sogar Varianten der Güterstände vereinbart werden.
Für welche Personen ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Grundsätzlich kann dem Bedürfnis nach der individuellen Regelung der persönlichen Angelegenheiten durch einen Ehevertrag nachgekommen werden. Der Ehevertrag ist auch für einen Teilbereich möglich: Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft soll nur für den Todesfall gelten, im Fall der Scheidung soll jedoch die Gütertrennung gelten.
Der Abschluss eines Ehevertrages ist insbesondere für selbstständige Unternehmer, für Immobilienbesitzer, bei großen Vermögenswerten, bei erheblichem Altersunterschied der Ehepartner, bei Erbschaften oder Schenkungen anzuraten.
Kombination Ehevertrag – Erbvertrag
Möglich ist zusätzlich eine Kombination des Ehevertrages mit einem Erbvertrag oder einem Testament.
Claudia Knöppel ist qualifizierte Rechtsanwältin für Familienrecht und berät Sie individuell bei der optimalen Gestaltung des Ehevertrags. Sprechen Sie uns an.
Aktuelles zum Thema:
Danke für die guten Tipps zum Ehevertrag. Bekannte hatten sich für die Kombination aus Ehevertrag und Erbvertrag entschieden. Weil der Mann als Schlagerstar recht gut verdient, hatte ihm die Familie dazu geraten.
Danke für praktische Hinweise zum Ehevertrag. Die Tochter heiratet bald und ich würde ihr auf jeden Fall die Kombination aus Ehevertrag und Erbvertrag zur Wahl empfehlen. Im Familienrecht wird dann alles klar festgestellt. Danke für tolle Ratschläge.
Danke für das berührte Thema. Ich lasse mich mit meinem Mann scheiden. Große Sorgen bringt mir unser Hund, den ich von seiner Kindheit an gepflegt habe und für den ich bis jetzt auch sorge. Der ist unser Familienmitglied und wird nun , wie gesagt , zum Scheidungshund. Die Sache betrifft den Anwalt für Familienrecht, wenn ich richtig verstanden habe. Es soll also sein Schutz berücksichtigt werden. Danke für Ratschläge.
Meine Freundin und ich werden nächstes Jahr heiraten. Wir wollen daher alles rechtlich einwandfrei machen und haben bereits über vieles nachgedacht. So möchten wir unbedingt eine Gütertrennung haben, da ich Unternehmer bin.
Während unserer Ehe haben mein Mann und ich ein Haus gekauft. Nun werden wir uns nach 7 Jahren scheiden lassen. Wie ich nun bei ihnen lese gehört das Haus zur Kategorie Gütergemeinschaft. Ich werde wohl einen Anwalt für Familienrecht beauftragen, um meinen Anteil zu berechnen.
Mein Onkel wird in zwei Wochen heiraten. Seine Verlobte ist fast zwanzig Jahre jünger. Außerdem besitzt er mehrere Immobilien. Danke für den Hinweis, dass in des fällen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann. Ich werde mit ihr Sprechen und raten sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Interessant, dass es möglich ist eine Kombination aus einem Ehe- und einem Erbvertrag zu verabschieden. Ich setze mich gerade mir dem Scheidungsrecht auseinander. Denn ich möchte bald heiraten und versuche eine vernünftige Vorsorge zu treffen.
Interessant, das die Verzichtsklausel im Ehevertrag unbillig sein kann. Ich würde auch gerne meinen Ehevertrag überprüfen lassen. Vielleicht sollte ich einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen.
Meine Tochter wird demnächst heiraten. Natürlich will sie eine einwandfreie gesetzliche Grundlage bilden und hat sich überlegt einen Ehevertrag abzuschließen, da sie vor ein paar Jahren eine Wohnung geerbt hat. Ich denke es ist wichtig, solche Sachen vor einer Hochzeit zu klären.
Ich wäge derzeit die Option des Ehevertrages für mich ab. Die Trennung der Güter ist dabei weniger von Interesse für mich, als der nachfolgende Anspruch auf Unterhalt. Ich denke auch, dass dies vor allem für Partner mit erheblichem Altersunterschied oder Unternehmer interessant ist. Vielen Dank für die Informationen.
Mein Verlobter und ich haben uns entschieden einen Ehevertrag aufzusetzen. Zu aller erst war mein Verlobter nicht so glücklich darüber auch, wenn es um sein Vermögen geht. Seine Familie ist sehr wohlhabend und auch sehr misstrauisch mir gegenüber. Daher habe ich vorgeschlagen einen Ehevertrag aufzusetzen, um zu zeigen, dass es mir nicht um das Geld geht.
Wie Sie bereits anführen, ist es wichtig im Ehevertrag präzise die Gütertrennung zu formulieren. Außerdem können hierbei auch die Unterhaltsansprüche und weiteres angesprochen werden. Ich werde mit meinem Rechtsanwalt für Familienrecht über die Gütertrennung sprechen. Vielen Dank für diesen Beitrag!
Ich denke wenn es um vermögen geht, ist es wichtig alles klar in einem Ehevertrag festzuhalten. Meine Familie hat vermögen, da fühlt man sich einfach besser, wenn man weiß, dass man nicht nur des Geldes wegen geheiratet wird. Meine Schwester hat einen Ehevertrag abgeschlossen und beide sind glücklich.
Danke für die Informationen zum Ehevertrag. Meine Tante wird im Sommer ein zweites Mal heiraten und möchte sehr gerne einen Ehevertrag aufsetzen lassen von einem Anwalt für Familienrecht. Gut zu wissen, dass man mit einem Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbaren. Deswegen macht meine Tante das bestimmt auch.
Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Ehevertrag gefunden habe. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Sie hat Fragen zu ihrer Ehe gestellt und sie möchte mit einem Anwalt sprechen. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.
Gut zu wissen, dass der Verzicht auf einen Versorgungsausgleich unwirksam werden kann, wenn die Ehe nicht wie geplant verläuft. Meine Eltern haben einen Ehevertrag aufgesetzt bei Heirat, da sie beide Immobilien besitzen und deren Aufteilung klar geregelt haben wollten. Interessant finde ich auch, dass man im Familienrecht zwischen Erbvertrag und Ehevertrag unterscheidet und beides miteinander kombinieren kann.
Es mag oberflächlich erscheinen, sofort über eine Trennung nachzudenken, aber der Ehevertrag ermöglicht es, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Vor allem wenn man planen, eine Familie zu gründen. Ich kann mich immer noch nicht entscheiden, ob es eine Gütertrennung besser wäre. Man kann sich ja auch von einem Anwalt beraten lassen.